Was Behörden, Gerichte und Persönlichkeiten zu sagen haben

IN DER SCHWEIZ

Schweizer Armee: Bereits seit 1989 haben hauptamtliche Seelsorger der Scientology Kirche in der Schweiz die Möglichkeit, die Befreiung vom Militärdienst zu beantragen. Die Geistlichen der Scientology Kirche sind damit den Seelsorgern aller anderen anerkannten Religionen in der Schweiz gleichgestellt und haben diese Möglichkeit auch immer wieder wahrgenommen.

Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Nationalrat Roland F. Borer vom 3.10.1996 auf die Frage: Welcher Status ist Scientology nach Ansicht des Bundesrates in der Schweiz zuzuerkennen? „Entsprechend ihrer Nomenklatur und ihren Statuten sieht sich die Scientology Church als neureligiöse Bewegung und ist bis zum Vorliegen anderer Fakten als solche zu behandeln. Das Bundesgericht teilt diese Auffassung.“ (BGE 118 Ia 52).

Stadt Zürich: Seit vielen Jahren erhält die Scientology Kirche Zürich in der Stadt Zürich Bewilligungen für religiöse Standaktionen. Die Stadtpolizei hat sich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt und wie folgt festgehalten:

„Der Verein Scientology wird in der Schweiz grundsätzlich als religiöse Gemeinschaft anerkannt, sofern er nicht kommerziell auftritt. Diese Auffassung wird grösstenteils auch durch die bundesgerichtliche Rechtsprechung vertreten (siehe u.a. auch BGE 126 I 133 ff. vom 7. Juni 2000). Dies hat zur Folge, dass auch der Verein Scientology unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) gemäss Art. 15 der Bundesverfassung (BV) steht. Der Verein Scientology ist deshalb unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung wie alle anderen Religionsgemeinschaften zu behandeln.“

IN EUROPA

Deutschland: Mehr als 50 deutsche Gerichte haben den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Religionsfreiheit gemäss Art. 4 Grundgesetz bestätigt. Am 12. Dez. 2003 stellte z.B. der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg rechtskräftig fest, dass die Scientology Gemeinde Baden-Württemberg e.V. eine religiöse Gemeinschaft ist, die unter den Schutz von Artikel 4 des Grundgesetzes fällt und dass sie zu Recht ideelle Zwecke verfolgt.

Niederlande: Mit einem Urteil vom 17. Oktober 2013 hat das Finanzgericht für Berufungsfragen in Amsterdam die Church of Scientology Amsterdam als eine gemeinnützige Vereinigung anerkannt.

Italien: Am 8. Oktober 1997 stellte der italienische Kassationshof in Rom fest, dass es sich bei Scientology um eine Religion handelt. Im Jahr 2000 wurde der religiöse Status der Scientology-Kirche in Italien erneut in einem Verfahren bestätigt.

Spanien: Oktober 2007: Der spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass die Scientology Kirche Spanien (IGLESIA DE SCIENTOLOGY DE ESPAÑA) vom Justizministerium als Religionsgemeinschaft in das Register für Religionen eingetragen werden muss. Diese Eintragung ist mittlerweile rechtskräftig erfolgt.

Portugal: Bereits am 7. April 1988 wurde die Scientology-Kirche Portugal mit der Genehmigung des Justizministeriums als religiöse Vereinigung unter der Nummer 177 auf Seite 103 des Ordnungsbuches im Generalsekretariat eingetragen. Es folgte am 1. Oktober 2007 die Registrierung als “religiöse juristische Person”.

Grossbritanien: Am 11. Dezember 2013 hatte der Supreme Court in London die Scientology zur Religion erklärt.

Schweden: Am 23. November 1999 gewährten die Steuerbehörden in Stockholm der Scientology Kirche den Status einer gemeinnützigen und daher steuerbefreiten Religionsgemeinschaft, nachdem sie festgestellt hatten, dass die Kirche ausschliesslich religiösen Zwecken dient.

Kroatien: Die Scientology-Kirche Kroatien mit Sitz in Zagreb wurde am 22. Dezember 2003 in das Register für religiöse Gemeinschaften unter Nummer 27 eingetragen.

IN AUSTRALIEN

Australien: Die Scientology Kirche Australien wurde nach australischem Recht vollständig als wohltätige religiöse Vereinigung anerkannt. Im Oktober 1983 befand der oberste Gerichtshof Australiens, dass Scientology eine Religion ist und schrieb: „Die Schlussfolgerung ist, dass sie eine religiöse Institution ist.“

IN DEN USA

In den von der IRS (US-Steuerbehörde) im Oktober 1993 zugestellten Bescheiden zur Steuerbefreiung, wird festgestellt, dass:

1. Scientology eine wahre Religion ist,

2. die Scientology Kirchen und die ihr angeschlossenen gemeinnützigen Einrichtungen ausschliesslich anerkannter Weise religiöse bzw. karitative Zwecke verfolgen,

3. die Scientology Kirchen und die ihr angeschlossenen gemeinnützigen Einrichtungen das Gemeinwohl fördern und nicht die Interessen von Privatpersonen und

4. kein Teil der Einnahmen dieser Scientology Kirchen und der ihr angeschlossenen gemeinnützigen Einrichtungen irgendwelche Einzelpersonen oder nicht gemeinnützige Körperschaften begünstigen.

Der IRS gelangte zu diesen uneingeschränkten Schlussfolgerungen, nachdem er die grösste und umfassendste Prüfung seiner Geschichte durchgeführt hatte.

Die Scientology Kirche wurde auch in vielen anderen Ländern steuerbefreit bzw. als gemeinnützige und religiöse Vereinigung bestätigt, so zum Beispiel in Südafrika, Neuseeland, Kanada, Taiwan, Indien und vielen anderen.

Weitere Angaben wie zu Anerkennungen, Expertenstudien, Gerichtsurteilen, etc. finden Sie auf Scientologyreligion.de/religious-recognitions